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 Die Bundesregierung möchte mehr Frauen in die Vorstände großer Unternehmen bringen. Dafür hatte das Kabinett eine Reform des Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen auf den Weg gebracht. Die Regelung betrifft die Vorstände von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen. Der Bundestag hat diesem Gesetzentwurf nun zugestimmt. 


Unter anderem gibt es neue Berichtspflichten: Sollen einem Vorstand ausschließlich Männer angehören, muss das Unternehmen dies künftig gesondert begründen. 

Ausführliche Informationen zu den Zielvorgaben in Bezug auf unterschiedliche Unternehmensformen  und -gremien sowie behördliche Institutionen finden Sie unter www.iww.de/s5067

Quelle |  Bundesregierung, Zweites Führungspositionen-Gesetz: Mehr Frauen in Vorstände vom 11.6.2021

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