Um die Betroffenen des Erdbebens in der Türkei und in Syrien zu unterstützen, hat das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Verwaltungsregelungen erlassen. Sie gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 6.2.2023 bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden.
Das Schreiben enthält Ausführungen zu folgenden Aspekten:
- Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen,
- Maßnahmen von steuerbegünstigten Körperschaften für durch das Erdbeben geschädigte Personen,
- Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen,
- Lohnsteuer,
- Aufsichtsratsvergütungen,
- Umsatzsteuer und
- Schenkungsteuer.
Beachten Sie | Unter anderem genügt als Nachweis einer Spende ein Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg, ohne dass eine Spendenbescheinigung vorgelegt werden muss.
Quelle | BMF-Schreiben vom 27.2.2023, IV C 4 - S 2223/19/10003 :019, Abruf-Nr. 233986 unter www.iww.de