Rechtsanwälte und Notar Dr. Lippmann, Hennigs & Coll. Hannover Laatzen

Dr. Lippmann, Hennigs & Coll.

Rechtsanwälte & Notar

Versicherer kürzen Reparaturkosten immer wieder um Entsorgungskosten. Das hat das Amtsgericht (AG) Schwandorf nicht mitgemacht. Im Fall einer Wohnmobilreparatur hat es dem Geschädigten Entsorgungskosten in Höhe von 500 Euro netto zugesprochen. 


Denn entgegen der Behauptung des Versicherers holen die Wohnmobilhersteller beschädigte Teile nicht kostenlos ab. Im Übrigen müssten die Wohnaufbauteile, die in Sandwichbauweise konstruiert sind, in ihre Bestandteile Holz, Aluminium und Dämmmaterial zerlegt werden. Die Bestandteile müssen bis zur Abholung durch den Entsorgungsbetrieb getrennt voneinander aufbewahrt werden. Das alles sei aufwendig. 

Quelle  AG Schwandorf, Urteil vom 19.6.2023, 2 C 722/22, Abruf-Nr. 236002 unter www.iww.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.