Nutzt der Beifahrer auf seinem Handy eine „Blitzer-App“, kann dies zu einem Bußgeld führen – und zwar für den Fahrer. Das hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden.
Ein Mann fuhr mit seinem Pkw zu schnell. Die Polizei hielt ihn an. Auf dem Handy seiner Beifahrerin fand die Polizei eine aktive „Blitzer-App“. Der Fahrer behauptete vor dem Amtsgericht (AG), dass diese nicht auf seinem Handy installiert oder aktiviert war. Trotzdem erhielt er eine Geldbuße von 100 Euro. Denn er habe bei der Kontrolle durch die Polizei das Handy weggeschoben. Das deute darauf hin, dass er die verbotene App während der Fahrt genutzt habe.
Seine Beschwerde wies das OLG Karlsruhe zurück. Es stellte klar: Der Fahrer verstößt nicht nur gegen das Verbot, eine „Blitzer-App“ zu nutzen, wenn sich diese auf seinem Handy befindet. Ebenfalls mit einem Bußgeld belegt ist es, wenn der Fahrer die App nutzt, die auf einem Beifahrerhandy installiert und aktiviert ist. Das im Gesetz vorausgesetzte „verwenden“ setzt keine eigene Tätigkeit des Fahrers voraus, so das OLG. Es genügt, wenn er sich verbotene Funktionen (passiv) zunutze macht.
Quelle | OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.2.2023, 2 ORbs 35 Ss9/23