Wird eine Mietsache beschädigt, kann der Gebäudeversicherer vom Mieter nur Regress verlangen, wenn der Mieter den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. So entschied es das Landgericht (LG) Oldenburg.
Beachten Sie | Steht fest, dass nur einer der Mieter den Schaden grob fahrlässig verursacht hat, kann der Versicherer Regress gegen alle aus dem Mietvertrag haftenden Mitmieter nehmen.
Quelle | LG Oldenburg, Urteil vom 22.6.2021, 16 O 4029/20, Abruf-Nr. 227666 unter www.iww.de