Öffentliche Wege sind witterungsabhängig und nicht nur in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Fußgänger müssen aber mit Glätte unter vorhandenem Laub rechnen. Das Landgericht (LG) Lübeck sprach einer Frau, die auf Laub ausgerutscht war, ein wegen Mitverschulden gekürztes Schmerzensgeld zu.
Auf öffentlichem Parkplatz ausgerutscht
Einen öffentlichen Parkplatz mit mehreren Laubbäumen in Bargteheide reinigte die Stadt einmal im Jahr zum Ende der Laubsaison. Ende Oktober – noch vor der Reinigung – parkte eine Frau dort ihr Auto und kam kurze Zeit später zurück. Über das, was dann passierte, herrscht Streit. Die Frau verlangte von der Stadt 6.000 Euro Schmerzensgeld, weil sie auf dem Rückweg zum Auto weggerutscht und gestürzt sei und sich dabei das Handgelenk gebrochen habe. Für mehrere Monate habe sie starke Schmerzen und Einschränkungen gehabt. Auf dem Parkplatz habe Laub und versteckt darunter rutschiger Matsch gelegen, den die Stadt ihrer Meinung nach hätte entfernen müssen. Die Stadt glaubte der Frau nicht und meinte, die jährliche Reinigung des Parkplatzes sei ausreichend.
Das LG hat entschieden, dass die Stadt der Frau 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss. Es hat die Frau und mehrere Zeugen befragt mit dem Ergebnis, dass auf dem Parkplatz viel Laub gelegen habe, es darunter besonders rutschig gewesen und die Frau deshalb gestürzt sei. Die Stadt hätte das Laub beseitigen müssen. Allerdings sei die Frau mitverantwortlich. Sie hätte erkennen müssen, dass es unter dem Laub glatt sein könnte, auch wenn das Laub trocken war.
Verkehrssicherungspflichten sind zu beachten
Flächen für den öffentlichen Verkehr müssen entsprechend den sogenannten Verkehrssicherungspflichten von Gefahren freigehalten werden. Gefahren durch liegengebliebenes Laub sind, ebenso wie Schnee und Glatteis, witterungsabhängig. Daher reicht es nicht, das Laub nach einem turnusmäßigen Reinigungsplan zu entfernen. Die Reinigung muss nach Bedarf je nach Laubfall erfolgen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle | LG Lübeck, Urteil vom 21.2.2024, 6 O 157/22