Die Regelungen der Grundbesitzbewertung sollen an die sogenannte Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (ImmoWertV) angepasst werden.
So steht es im Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2022. Da für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zumindest im Einzelfall höhere Werte drohen, ist zu prüfen, ob bereits angedachte Übertragungen vorgezogen werden sollen. Denn die Änderungen sollen bereits am Tag nach der Gesetzesverkündung in Kraft treten.
Quelle | ImmoWertV vom 14.7.2021, BGBl I 2021, S. 2805; BT-Drs. 20/3879 vom 10.10.2022