Rechtsanwälte und Notar Dr. Lippmann, Hennigs & Coll. Hannover Laatzen

Dr. Lippmann, Hennigs & Coll.

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Am 20.7.2022 hat das Bundesfinanzministerium Fragen und Antworten (FAQs) zur Energiepreispauschale aktualisiert. 


Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt ab September 2022 über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. 

Die FAQs thematisieren u. a. folgende Aspekte:

    • Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung,
    • Anspruchsberechtigung,
    • Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber,
    • Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und
    • Steuerpflicht. 

Quelle | BMF, Mitteilung vom 21.7.2022; FAQs zur Energiepreispauschale, Abruf-Nr. 230407 unter www.iww.de

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