Wegen steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise hat die Ampel-Koalition im September 2022 ein drittes Entlastungspaket geschnürt. Insbesondere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte werden vorgestellt.
Zahlungen für Rentner und Studenten
Rentner sollen zum 1.12.2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Die Pauschale ist einkommensteuerpflichtig. Je niedriger die Rente und die weiteren Einkünfte sind, desto höher ist somit die absolute Entlastung. Die Auszahlung erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung.
Eine entsprechende Einmalzahlung soll es auch für die Versorgungsempfänger des Bundes geben.
Studenten und Fachschüler sollen einmalig 200 Euro erhalten.
Midijobs
Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich – hier gelten verminderte Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung – wurde bereits mit Wirkung ab dem 1.10.2022 von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Diese Höchstgrenze soll ab dem 1.1.2023 auf 2.000 Euro steigen.
Dadurch sollen Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich um ca. 1,3 Mrd. Euro jährlich entlastet werden, da sie weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Umsatzsteuer
Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 % auf 7 % soll verlängert werden, um diese Branche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern.
Vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 soll auch für den Gasverbrauch der ermäßigte Steuersatz von 7 % gelten.
Weitere Maßnahmen im Überblick
Ab dem 1.1.2023 soll das Kindergeld um monatlich 18 Euro für das erste und zweite Kind erhöht werden; für das dritte Kind sind 12 Euro geplant.
Um eine Steuererhöhung wegen der Inflation zu verhindern (kalte Progression), sollen die Tarifeckwerte angepasst werden.
Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.
Kurzarbeitergeld
Die Sonderregelungen sollen über den 30.9.2022 hinaus verlängert werden.
Für energieintensive Unternehmen, die gestiegene Energiekosten nicht weitergeben können, soll ein Programm aufgelegt werden. Unterstützung sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen erhalten. Bestehende Programme (z. B. das KfW-Sonderprogramm UBR 2022) sollen bis zum 31.12.2022 verlängert werden.
Beachten Sie | Die beschlossenen Maßnahmen unterliegen in einzelnen Aspekten der Zustimmungspflicht weiterer politischer Gremien und es können Änderungen eintreten.
Quelle | Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3.9.2022: Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen; zur Kindergelderhöhung für das dritte Kind: BMF-Referentenentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz mit Stand vom 6.9.2022