Rechtsanwälte und Notar Dr. Lippmann, Hennigs & Coll. Hannover Laatzen

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Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer, wenn sie eine Fotovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat seine Broschüre „Hilfe zu Fotovoltaikanlagen“ neu aufgelegt und beantwortet insbesondere einkommen- und umsatzsteuerliche Fragen. Sie können die 46-seitige Broschüre (Stand März 2021) unter www.iww.de/s4766 abrufen. 

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