Rechtsanwälte und Notar Dr. Lippmann, Hennigs & Coll. Hannover Laatzen

Dr. Lippmann, Hennigs & Coll.

Rechtsanwälte & Notar

Ja. Das Amtsgericht (AG) Braunschweig hat jetzt die Verweisung des Geschädigten mit niedrigem Fahrbedarf auf Bus und Bahn unter den Corona-Verhältnissen für unzumutbar gehalten. Es genügen nach seiner Entscheidung ca. 18 km pro Tag, um die Mietwagennutzung zu rechtfertigen. 


Ebenso haben bereits kürzlich die AG Duisburg Hamborn und Kassel entschieden. 

Quelle | AG Braunschweig, Urteil vom 17.6.2021, 111 C 2148/20, Abruf-Nr. 224497 unter www.iww.de; AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 15.6.2021, 9 C 108/21, Abruf-Nr. 223183 unter www.iww.de; AG Kassel, Urteil vom 28.4.2021, 421 C 3709/21, Abruf-Nr. 223758 unter www.iww.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.