Rechtsanwälte und Notar Dr. Lippmann, Hennigs & Coll. Hannover Laatzen

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 bekannt gegeben. 


Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben des BMF im Schreiben vom 9.9.2019 zu beachten. 

Quelle | BMF vom 18.8.2021, IV C 5 - S 2533/19/10030 :003, Abruf-Nr. 224479 unter www.iww.de; BMF-Schreiben vom 9.9.2019, IV C 5 - S 2378/19/10002 :001, Abruf-Nr. 211214 unter www.iww.de

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