Das Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“ wurde mit Wirkung ab 2021 aus dem Arbeitgeber-Meldeverfahren entfernt.
Der Grund: In der Praxis bestand seit vielen Jahren Unsicherheit und eine hohe Fehlerquote bei der Verwendung des Kennzeichens. Nach Überprüfung der verschiedenen Konstellationen wurde festgestellt, dass dieses Kennzeichen nicht zwingend benötigt wird.
Quelle | Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (BGBl I 2020, S. 1248) vom 12.6.2020