Rechtsanwälte und Notar Dr. Lippmann, Hennigs & Coll. Hannover Laatzen

Dr. Lippmann, Hennigs & Coll.

Rechtsanwälte & Notar

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist also kein Arbeitslohn. Diese positive Sichtweise vertritt die Finanzverwaltung in ihrem Fragen-Antworten-Katalog „Corona“ (Steuern) mit Stand vom 3.2.2021.


Darüber hinaus nimmt die Finanzverwaltung in ihrem 36seitigen Dokument Stellung zu zahlreichen Aspekten der steuerlichen Erleichterungen, die dazu dienen, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. 

Dies umfasst u. a. Fragenkomplexe zu

  • allgemeinen verfahrensrechtlichen Fragen zu den Steuererleichterungen
  • Möglichkeiten von Steuerstundung und -erlassen
  • Informationen zum Bereich Lohnsteuer (u. a. bei Kurzarbeit)
  • Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer bis zu 1.500 Euro
  • Leistungen aus Corona-Hilfsprogrammen 

Quelle | FAQ „Corona“ (Steuern) der Finanzverwaltung, Stand 3.2.2021, im Download-Bereich der Finanzverwaltung abrufbar unter www.iww.de/s4579

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