Rechtsanwälte und Notar Dr. Lippmann, Hennigs & Coll. Hannover Laatzen

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Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird in 2021 – entgegen des bisher vorliegenden Entwurfs – nicht steigen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dies am 27.11.2020 mitgeteilt. Noch am 20.10.2020 wurde verlautbart, die Abgabe solle um 0,2 Prozentpunkte steigen. Der Einsatz zusätzlicher Bundesmittel wurde zur Finanzierung weiter erhöht. 


Durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) im Haushaltsgesetz 2021 konnte die der Abgabesatz in Höhe von 4,2 Prozent auch im Jahr 2021 beibehalten werden. Der ursprünglich vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Haushaltsgesetzes sah einen Entlastungszuschuss in Höhe von rd. 23,3 Mio. Euro vor und wurde nun auf insgesamt 32,5 Mio. Euro erhöht. Dies soll einer Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen entgegenwirken und der schwierigen wirtschaftlichen Lage gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung tragen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlern sowie Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet. 

Quelle | Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Künstlersozialabgabe-Verordnung vom 27.11.2020, Abruf-Nr. 219248 unter www.iww.de

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