Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist zum 1.1.2018 von 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent (Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 9,3 Prozent) gesunken. In der knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgte ebenfalls eine Reduzierung: von 24,8 Prozent auf 24,7 Prozent (Arbeitnehmer: 9,3 Prozent, Arbeitgeber: 15,4 Prozent).