Rechtsanwälte und Notar Dr. Lippmann, Hennigs & Coll. Hannover Laatzen

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Das Zweite Familienentlastungsgesetz wird nach der Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten. Damit steigen ab 2021 das Kindergeld und die -freibeträge, der Grundfreibetrag und der Unterhaltshöchstbetrag. 


Beim Kindergeld ist eine Erhöhung um 15 Euro je Kind und Monat zu verzeichnen. Dies bedeutet ab 2021: 

  • jeweils 219 Euro für das erste und zweite Kind,
  • 225 Euro für das dritte Kind und
  • 250 Euro für das vierte und jedes weitere Kind. 

Der Kinderfreibetrag wurde mit Wirkung ab 2021 von 5.172 Euro (2.586 Euro je Elternteil) auf 5.460 Euro (2.730 Euro je Elternteil) erhöht. 

Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wurde von 2.640 Euro (1.320 Euro je Elternteil) auf 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil) angehoben. 

Der steuerliche Grundfreibetrag wurde von 9.408 Euro auf 9.744 Euro (2021) und 9.984 Euro (2022) erhöht. Der Unterhaltshöchstbetrag wurde an diese Werte angepasst. 

Quelle | Zweites Familienentlastungsgesetz, BR-Drucksache 660/20 vom 27.11.2020

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