Rechtsanwälte und Notar Dr. Lippmann, Hennigs & Coll. Hannover Laatzen

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Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 1.1.2021 stufenweise erhöht. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus Juni 2020. 


Hintergrund: Nach dem Mindestlohngesetz kann die Bundesregierung die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats verbindlich machen. 

Der Mindestlohn steigt in vier Halbjahresschritten von derzeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde (im Jahr 2020) jeweils zum 

  • 1.1.2021 auf 9,50 Euro
  • 1.7.2021 auf 9,60 Euro
  • 1.1.2022 auf 9,82 Euro
  • 1.7.2022 auf 10,45 Euro 

Quelle | Bundesministerium für Arbeit und Soziales, „Mindestlohn steigt“, Mitteilung vom 28.10.2020

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