Rechtsanwälte und Notar Dr. Lippmann, Hennigs & Coll. Hannover Laatzen

Dr. Lippmann, Hennigs & Coll.

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Der Bundesrat hat der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 am 27.11.2020 zugestimmt. Die Verordnung aktualisiert Rechengrößen der Sozialversicherung, die ab dem 1.1.2021 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. 


Einige Rechengrößen 2021 im Überblick: 

Allgemeine Rentenversicherung:

  • Alte Bundesländer = 85.200 Euro (monatlich = 7.100 Euro)
  • Neue Bundesländer = 80.400 Euro (monatlich = 6.700 Euro) 

Knappschaftliche Rentenversicherung:

  • Alte Bundesländer = 104.400 Euro (monatlich = 8.700 Euro)
  • Neue Bundesländer = 99.000 Euro (monatlich = 8.250 Euro) 

Kranken- und Pflegeversicherung:

  • Bundeseinheitlich = 58.050 Euro (monatlich = 4.837,50 Euro) 

Quelle | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021, BR-Drucksache 621/20 vom 27.11.2020

 

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