Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt zu einem lohnsteuerlichen Vorteil. Das gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen Pkw tatsächlich privat nutzt.
Diese aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
Quelle | FG Hamburg, Urteil vom 20.10.2017, 2 K 4/17, Abruf-Nr. 198636 unter www.iww.de.