Rechtsanwälte und Notar Dr. Lippmann, Hennigs & Coll. Hannover Laatzen

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 Neues Baukindergeld, steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus und steuerliche Förderung von Aufstockungen in privaten und Gewerbebauten – das plant der Gesetzgeber.

 


  • Baukindergeld: Seit dem 18.9.2018 können Familien mit Kindern für ihr neues Eigenheim einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Das Baukindergeld beträgt 1.200 EUR pro Jahr für Kinder unter 18 Jahren und wird 10 Jahre lang gezahlt.

 

  • Noch in der parlamentarischen Beratung ist das „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“. Zentraler Punkt ist eine fünf-prozentige Sonderabschreibung, die im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden drei Jahren neben der normalen AfA gewährt wird.

 

  • Ebenfalls noch in der Beratungsphase ist das Thema „steuerliche Förderung der Aufstockung“. Bayern hat das am 21.9.2018 in den Bundesrat gebracht mit dem Ziel, schnell zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Die steuerliche Förderung von Aufstockungen soll attraktiver sein als die für Neubauten. Favorisiert wird eine 10-Prozent-Abschreibung pro Jahr über 10 Jahre.

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