Rechtsanwälte und Notar Dr. Lippmann, Hennigs & Coll. Hannover Laatzen

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Ab dem 1.1.18 erhalten Leistungsbezieher höhere Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.


Die Anpassung der Regelbedarfe entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Sie orientiert sich an der allgemeinen Konjunktur und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt.

 

Angehoben werden die Beträge in allen sogenannten Regelbedarfsstufen. Alleinstehende erhalten demnach ab dem Jahreswechsel 416 Euro (plus 7 Euro) und in einer Partnerschaft lebende Personen 374 Euro (plus 6 Euro). Bei volljährigen Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt beträgt ab dem Jahreswechsel der Regelbedarf 332 Euro (plus 5 Euro).

 

Kinder und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren bekommen ab nächstem Jahr 316 Euro (plus 5 Euro), 6- bis 13-Jährige 296 Euro (plus 5 Euro) und Kinder bis 5 Jahre 240 Euro (plus 3 Euro).

 

Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales erfolgt die Anpassung der Regelbedarfe nach einem klaren und transparenten Mechanismus. Die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe würden damit an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilnehmen.

 

Quelle | Bundesagentur für Arbeit

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