Krankenversicherung: BGH stellt klar: Lasik-Operation kann medizinisch notwendig sein
Versicherte können aufatmen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung sein kann.
Ob eine Lasik-Operation dann medizinisch notwendig ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Der Versicherer kann die Kostenübernahme also nicht mit dem alleinigen Hinweis auf eine Brille oder Kontaktlinsen ablehnen.
Quelle | BGH, Urteil vom 29.3.2017, IV ZR 533/15, Abruf-Nr. 193341 unter www.iww.de.